Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 01.04.2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2017.
Je ein Rauchmelder muss  in folgenden Räumlichkeiten installiert werden: Kinderzimmer, Flure sowie Schlafzimmer.
Im Mietfall ist der Vermieter für den Einbau verantwortlich ebenso für die Wartung. Ist ein Gerät defekt, muss es vom Vermieter auf seine Kosten ausgetauscht werden.
Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht in NRW. Die Verordnung können Sie unter §48 Absatz 7 nachlesen.
Sie sind noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet? Treten Sie mit uns in Kontakt und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

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