Seit dem 01.04.2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2017. |
Je ein Rauchmelder muss in folgenden Räumlichkeiten installiert werden: Kinderzimmer, Flure sowie Schlafzimmer. |
Im Mietfall ist der Vermieter für den Einbau verantwortlich ebenso für die Wartung. Ist ein Gerät defekt, muss es vom Vermieter auf seine Kosten ausgetauscht werden. |
Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht in NRW. Die Verordnung können Sie unter §48 Absatz 7 nachlesen. |
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Sie sind noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet? Treten Sie mit uns in Kontakt und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. |