Seit dem 01.04.2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2017. |
Je ein Rauchmelder muss in folgenden Räumlichkeiten installiert werden: Kinderzimmer, Flure sowie Schlafzimmer. |
Im Mietfall ist der Vermieter für den Einbau verantwortlich ebenso für die Wartung. Ist ein Gerät defekt, muss es vom Vermieter auf seine Kosten ausgetauscht werden. |
Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht in NRW. Die Verordnung können Sie unter §48 Absatz 7 nachlesen. |
Sie sind noch nicht mit Rauchmeldern ausgestattet? Treten Sie mit uns in Kontakt und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. |
E-Check – Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702:2008-06 – KB500
Der E-CHECK ist die anerkannte, normgerechte Prüfung aller elektrischer Anlagen und Geräte im Haus. Beim E-CHECK wird geprüft, ob sich die Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. |
Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch die E-CHECK Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlagen und Geräte wird darüber hinaus in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert. Hier werden auch zu behebende Mängel aufgezeichnet. |
Alle detaillierten Informationen rund um den E-CHECK finden Sie auf folgender Seite. |
Sie wollen einen E-CHECK durchführen lassen? Treten Sie mit uns in Kontakt und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. |